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Einkommensschutz
Auch in diesem Bereich gehen wir "neue Wege".
Die üblicherweise angebotene
KT-Versicherung für Selbständige mit einem frühen
Leistungsbeginn lehnen wir ab, weil erfahrungsgemäß ....
- Selbständige nicht wegen
"Kopfweh & Husten" der Arbeit fernbleiben;
- es viel wichtiger ist, für
den wirklichen Ernstfall (monatelanger Ausfall) eine
ausreichend hohe Versorgung zu haben;
- der Beitrag ein Vielfaches
betragen würde.
Vernünftiger ist es, das eingesparte Geld ebenfalls auf die
"hohe Kante" zu legen. Wir empfehlen einen relativ
späten Leistungsbeginn (43. Tag) und raten zu einer Kombination
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
Bei Freiberuflichen oder Selbständigen
ohne festen und funktionsfähigen Mitarbeiterstamm, die
gewissermaßen "Einzelkämpfer" sind, ist es besonders
wichtig, die von uns vorgeschlagene Kombination zu wählen, denn
bei einem Krankenhausaufenthalt "geht überhaupt nichts
mehr".
Deshalb die Absicherung mit dem
zusätzlichen Krankenhaustagegeld, das ab dem 1. und für jeden
weiteren Tag einer stationären Krankenhausbehandlung gezahlt
wird. Die Leistung erfolgt ohne Kosten- und Einkommensnachweis.
Es gibt selbstverständlich keine Verrechnung mit dem
Krankentagegeld.
Das versicherte Krankentagegeld
wird ab dem 43. Tag bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit geleistet.
Es steht auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung. Eine
zeitliche Begrenzung gibt es in dieser Phase nicht.
Vorsicht: Nach § 15 b der
MB/KT (Allgemeine Versicherungsbedingungen zur
Krankentagegeldversicherung) endet jedoch die
Krankentagegeldversicherung, wenn eine Berufsunfähigkeit von
50% (oder mehr) medizinisch festgestellt wurde. Eine laufende
KT-Leistung wird noch 3 Monate lang erbracht und dann ist
Schluss !
Hier muss unbedingt für einen
nahtlosen Übergang vom Krankengeld zur Berufsunfähigkeitsrente
gesorgt werden, wobei nicht nur die Höhe der Absicherung,
sondern insbesondere das "Kleingedruckte" zu beachten
ist.
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