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Absicherung der Arbeitskraft - Ihr Kapital
der Zukunft
Die sicherste und beste Altersversorgung ist -heute mehr denn
je- das mietfreie Wohnen im Ruhestand. Einen Immobilenbesitz und viele andere schöne Dinge können Sie nur
mit Ihrer Arbeitskraft im Laufe der Jahre erarbeiten.
Für das Alter benötigen Sie nicht unbedingt eine
Versicherung, schon gar nicht "Riester & Co".
Investieren Sie lieber in den Anfangsjahren der Selbständigkeit
in das eigene Unternehmen und legen "den Rest auf die hohe
Kante", dann haben Sie im Ruhestand
genügend Vermögen.
Mit Ihrer Arbeitskraft können Sie viel bewegen und
erschaffen.
Dieses Kapital der
Zukunft muss in Eigeninitiative abgesichert werden, denn auf den
Staat (Deutsche Rentenversicherung) kann man sich leider nicht
mehr verlassen.
Auf den Staat können Sie sich nicht
verlassen !
Seit Beginn des Jahres 2001 gibt es von der
GRV (gesetzliche Rentenversicherung) für Menschen ab dem
Geburtsjahrgang 1961 keine Berufsunfähigkeits- und auch keine
Erwerbsunfähigkeitsrente mehr.
Nach dem neuen Rentengesetz kann nur noch eine
so genannte Erwerbsminderungsrente erwartet werden. Wer
weniger als 3 Stunden täglich etwas tun *)
kann, bekommt die volle Rente, die im Durchschnitt bei rund
EUR 1.200,00 liegt.
Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6
Stunden gibt es die halbe Rente und wenn man 6 Stunden oder
mehr am Tag irgend einem Erwerb nachgehen kann, dann gibt es
überhaupt keine Rente !
*) Anmerkung: Der
Gesetzgeber verlangt, dass irgendeine Tätigkeit ausgeübt
werden muss. Dem Arzt oder einem Diplom-Ingenieur wird zum
Beispiel auch eine Pförtnerstelle oder das Abstauben von
Akten zugemutet. Unglaublich aber leider wahr - das ist aus
der ehemals so vorbildlichen Sozialversicherung in Deutschland
geworden !
Eigenvorsorge ist unerlässlich !
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
ist zu beachten:
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Mit dem
BU-Versicherer muss vereinbart werden, dass die volle
Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer Berufsunfähigkeit
von 50% (infolge Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall)
zur Auszahlung gelangt. Dies ist für Versicherte einer
PKV (private Krankenversicherung) besonders wichtig,
weil das dort versicherte Krankentagegeld bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit in aller Regel zeitlich unbegrenzt
geleistet wird, aber nach § 15 b MB/KT (Allgemeine
Versicherungsbedingungen) die
Krankentagegeld-Versicherung endet, sobald medizinisch
eine Berufsunfähigkeit von 50% oder mehr festgestellt
wird.
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Vorsicht, mancher BU-Versicherer sieht
unterschiedliche Laufzeiten vor, um damit ein
"billigeres" Angebot unterbreiten zu können.Wir
empfehlen in der Regel, dass die Versicherungsschutzdauer
und die Leistungsdauer einheitlich auf das 65.
Lebensjahr festgelegt wird. |
Nicht billig sondern gut muss sie sein !

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Beitragsstabilität:
Achten Sie auch darauf, dass der
BU-Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen keine
Klausel vorsieht, die ihm eine Beitragsanpassung
(Beitragserhöhung) ermöglicht.
Schutz vor bösen
Überraschungen: Da versprochene Überschussanteile nicht garantiert
werden können, müssen Sie besonders vorsichtig bei der
Wahl des Versicherers sein. Schauen Sie sich die Spanne
zwischen Tarifbeitrag (das ist der Beitrag der
mit Ihrer Unterschrift akzeptiert wird) und dem Zahlbeitrag
(der zunächst nur für das erste Versicherungsjahr maßgebliche
Beitrag) genau an.
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Saubere Versicherungsbedingungen:
Die Stiftung Warentest hat Vorgaben in Form einer
"Checkliste" gemacht, die Sie sich vom
Versicherer vorlegen und beantworten lassen sollten.
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Unser Rat: Ohne diese Überprüfung
gemacht zu haben, sollten Sie keine Entscheidung treffen
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Vorauswahl treffen - kritische Fragen
stellen !
Wer sich für einen Berufsunfähigkeitsschutz
interessiert, sollte nicht nur die monatlichen Beiträge,
sondern vor allem die Leistungen vergleichen. Stellen Sie
Versicherern, die in Ihre engere Wahl kommen, zum Beispiel
folgende Fragen:
- Wie ist "Berufsunfähigkeit"
definiert?
- Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
- Ist sichergestellt, dass ich keine andere Tätigkeit
annehmen muss, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben
kann (der sogenannte Verzicht auf abstrakte Verweisung)?
- Muss ich mich von einem Vertragsarzt des
Versicherers behandeln lassen oder kann ich auch im
Krankheitsfall bei meinem Arzt bleiben?
- Sind die Beiträge garantiert?
- Verliere ich meinen Versicherungsschutz,
wenn ich nach Vertragsabschluss in einen anderen Beruf
wechsle? Was passiert, wenn ich vorübergehend als Hausfrau
oder Hausmann arbeite?
- Gibt es Leistungsausschlüsse?
- Seit wann bieten Sie
Berufsunfähigkeitsschutz an?
- Wie groß ist Ihre Erfahrung
in diesem Bereich, wie viele Menschen versichern Sie?
Zusatzvorsorge für
schlimme Krankheiten
Eine Berufsunfähigkeitsrente deckt die
Lebenshaltungskosten ab. Darüber hinaus benötigen Selbständige
eine Kapitalleistung zur Existenzabsicherung.
Schwere Krankheiten Vorsorge

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